Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Beratungsdienstleistungen und das Treffen von weitreichenden Entscheidungen für den Kunden bergen ein hohes Maß an Verantwortung.  Besonders betroffen ist die Berufsgruppe der Notare, Rechtsanwälte, Steuerberate, Richter, Staatsanwälte, Versicherungsvermittler und Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Kunden vertrauen Ihrer qualifizierten Expertise und den damit in Relation stehenden Angaben, Empfehlungen und Entscheidungen. Sollte hierbei jedoch einmal ein Fehler unterlaufen, kann Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen.

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich Auskünfte oder Rat erteilen, Dienstleistungen durchführen, Verträge vermitteln oder beurkunden, Gutachten erstellen oder Gelder verwalten und durch diese Tätigkeit gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verschulden können.

Was ist versichert?

Versichert sind finanzielle Schäden Dritter, die durch fehlerhafte Dienstleistung entstehen. Hierzu zählen unter anderem Beratungsfehler, unwirksame Vertragsgestaltungen und unrichtige Auskünfte.

Darüber hinaus sind Schäden Dritter abgedeckt, deren Ursache auf fehlerhaftes Unterlassen zurückzuführen ist. Hierunter sind beispielsweise Fristversäumnisse, Unterlassungen, oder Nichtweiterleitungen zu verstehen.

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.