Betriebs- und Produkthaftpflicht
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Ist ein Personenschaden durch Produktfehler denkbar, ist vereinzelt auch ein Rückruf des Produktes erforderlich. Die Rückrufkosten sind dabei bestenfalls zu einem kleinen Teil in der Betriebs- und Produkthaftpflichtpolice versicherbar. Je nach Dimension des Rückrufs sollte daher gegebenenfalls ergänzend eine Rückrufkostenversicherung bzw. Produktschutzversicherung abgeschlossen werden.
Für wen ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Was ist versichert?
Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, versichert. Im Speziellen auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung der durch Sie produzierten und gelieferten Produkte.
Die Leistung der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung umfasst dabei sowohl Personen- als auch Sachschäden, sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden.
In einer erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung sind darüber hinaus auch untypische Produktvermögensschäden abgesichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf das Schützen von Bedürfnissen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für einzelne Branchen können Sonderkonzepte erforderlich sein, welche unabhängig eines vorangegangenen Sach- oder Personenschadens leistet.