D&O Versicherung

Besonders Führungskräfte tragen in einem Betrieb außerordentliche Verantwortung und treffen folgenreiche Entscheidungen

Kommt es dabei zu Fehlentscheidungen kann der Schaden für das Unternehmen erheblich sein. In Konsequenz droht für Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände eine unbeschränkte Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Stiftungen, gemeinnützige Institutionen und Vereine bergen diese Gefahren für deren Vorstände und Entscheider. Hier greift der Schutz der D&O Versicherung.

Für wen ist die D&O Versicherung?

Für Mitglieder geschäftsführender Organe, wie beispielsweise

  • GmbH-Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Generalbevollmächtigte

Für Mitglieder der Kontrollorgane, wie beispielsweise

  • Aufsichtsrat
  • Verwaltungsrat
  • Beirat oder Kuratorium
  • Prokuristen
  • Leitende Angestellte

Für Entscheider in Stiftungen, Vereinsvorstände oder Vorstände anderer gemeinnütziger Institutionen

Was ist versichert?

Die D&O Versicherung bietet Schutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden haftbar gemacht werden, der durch Pflichtverletzungen im Geschäftsablauf entsteht. Vermögensschäden sind dabei weder Personen- noch Sachschäden.

Die Versicherung schützt sie sowohl gegen eine Inanspruchnahme von innen als auch von außen.

Die Innenhaftung umfasst Forderungen, die vom Unternehmen oder einer Aktiengesellschaft selbst an das Management oder Führungskräfte gestellt werden (d.h. Ansprüche des Unternehmens selbst).

Die Außenhaftung betrifft Forderungen von Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden (Ansprüche Dritter).