Umweltschadenversicherung

Umweltschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Kommt es durch betriebliche Anlagen oder durch den Geschäftsbetrieb zu einer Schädigung der Umwelt, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wiederherzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher ernst nehmen, es lauert enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!

Wo gilt die Umweltschadenversicherung?

Es gibt keine geografischen Einschränkungen für die Wirksamkeit der Umweltschadenversicherung.

Was ist versichert?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrags – die gesetzliche Haftpflicht gemäß Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor – das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.