Rückrufkostenversicherung

Rückrufe von Produkten sind aus der KFZ-Industrie oder aus dem Einzelhandel bekannt. Immer wieder fordern Medien zur Rückgabe oder Umtausch betroffener Waren auf. Grund des Produktrückrufs ist die Produktbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt. Als Hersteller sind diverse Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen, so beispielsweise die Pflicht, auf den Markt gebrachte Produkte nach Auslieferung zu beobachten, um Fehler und Mängel festzustellen. Gewiss sollen durch einen rechtzeitigen Rückruf auch größere Verluste vermieden werden, die durch Schadenersatzansprüche etwaiger Geschädigter und Imageverlust resultieren würden. Die Kosten für diese Rückrufaktionen können durch eine Rückrufkostenversicherung gedeckt werden.

Für wen ist die Rückrufkostenversicherung?

Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Erzeugnissen/Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann.

Was ist versichert?

Die Rückrufkostenversicherung deckt entstehende Kosten durch Rückrufaktionen. Dies schließt nicht nur eigene Rückrufe, sondern Fremdrückrufe mit ein, die Regressforderungen nach sich ziehen.

Dabei sind ausschließlich Vermögensschäden versichert, die einem Unternehmen daraus resultieren, dass ein Produkt entsprechend zurückgerufen werden muss.

Wichtig dabei ist, dass der Rückruf der Vermeidung von Personenschäden dienen muss. Damit folgt die Versicherung der gesetzlichen Vorlage, die einen Rückruf als letzte Möglichkeit zur Abwehr von Personenschäden vorsieht.