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Frachtführer-Haftpflichtversicherung
27. Oktober 2024
Wer für fremde Personen Waren transportiert, trägt eine hohe Verantwortung. Kommt es beim Transport zu einem Schaden, ist der Frachtführer gesetzlich dazu verpflichtet, in vollem Umfang zu haften. Es ist dabei unerheblich, ob die transportierte Ware beschädigt wird oder nicht, da unter Umständen bereits durch die Verzögerung des Transports ein finanzieller Schaden geltend gemacht wird. Bei besonders hohen Schäden kann dies schnell zum finanziellen Zusammenbruch führen.
Für wen ist die Frachtführerhaftpflichtversicherung?
Für alle Betriebe (Frachtführer), die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit den eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter befördern.
Was ist versichert?
Wenn vom Frachtführer beförderte Waren bzw. Güter beschädigt werden oder abhandenkommen, ersetzt die Frachtführerhaftpflichtversicherung den hierbei entstandenen finanziellen Schaden. Dabei sind alle Schäden bis zur gesetzlichen Haftungshöhe abgesichert. Darüber hinaus kommt die Frachtführerhaftpflichtversicherung für den finanziellen Schaden bei verspäteter Lieferung auf. So kann es passieren, dass die Produktion zum Erliegen kommt, wenn die Lieferfrist überschritten wird. Diese Kosten können daher ebenfalls dem Frachtführer in Rechnung gestellt werden.